Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden.

Der Umtausch des Führerscheins kann im Onlineverfahren auf der Homepage des Landkreises Passau unter www.landkreis-passau.de (Rubriken Pflichtumtausch Führerschein oder Bürgerserviceportal) erfolgen. Eine Beantragung bei der Führerscheinstelle in 94121 Salzweg, Passauer Straße 39, ist ebenfalls möglich. Bitte hierbei die Öffnungszeiten beachten, bzw. einen Termin vereinbaren. Die Kosten für die Umschreibung betragen 30,30 Euro.

Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr:

Geburtsjahr: Umtausch bis zum:
Vor 1953 19.01.2033
1953 – 1958 19.07.2022
1959 – 1964 19.01.2023
1965 – 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr.

Ausstellungsjahr: Umtausch bis zum:
1999 – 2001 19.01.2026
2002 – 2004 19.01.2027
2005 – 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.02.2032
2012 – 18.01.2013 19.01.2033

Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis z um 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheines!